weitere Betriebsversicherungen
Betriebsinhaltsversicherung / Inventarversicherung
Was ist versichert? Versichert ist der Betriebsinhalt. Hierzu zählen: Alle bewegliche Sachen deren Eigentümer Sie sind, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast haben, wobei hier eine Kaufoption vorliegen muss. Zur Bearbeitung, Verwahrung oder zur Benutzung gegebenes fremdes Eigentum. Eingebaute Einrichtung, sofern Sie diese selbst angeschafft oder übernommen haben. Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs der Betriebsangehörigen
Elektronikversicherung
Viele Freiberufler und Gewerbetreibende benötigen eine Elektronikversicherung. Hier gibt es auf dem Markt ganz spezielle Lösungen für einzelne Berufsgruppen und den unterschiedlichsten Branchen. Es ist mittlerweile üblich dass beispielsweise die Arztpraxis wie auch Bürobetriebe über eine solche Versicherung verfügen. Es werden alle elektrischen Gerätschaften versichert. (Kommunikationstechnik, Datentechnik, Messtechnik,Prüftechnik, Satz-/Reprotechnik usw.)I.d.R. Handelt es sich um eine Allgefahrenpolice, d.h. Der Schutz bezieht sich auf alle Gefahren, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder auf Wunsch des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sind.
Gebäudeversicherung
Geschäftsgebäude gehören versichert, sie stellen häufig beachtliche Firmenwerte/Betriebskapital dar. Nicht zu vergessen sind auch die Nebengebäude. Mit einer Standardversicherung decken Sie die Risiken: Feuer, Sturm, Leitungswasser und auch andere Elementarrisiken an Ihrer Betriebsimmobilie ab.
Maschinenversicherung
Hier wird zwischen stationären und beweglichen Maschinen unterschieden. Beide Arten sind versicherbar. Für jede Art gibt es bestimmte Versicherungsbedingungen.Versicherungsschutz besteht für Sachschäden die auf einem bestimmten Betriebsgelände bzw. Einsatzgebiet entstehen. Verschleißschäden sind nicht versichert. Die Leistungsregulierung erfolgt immer nach dem Zeitwert, d.h. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert minus einer Summe für das Alter, der Abnutzung und den Gebrauch. Aber auch diese Differenz ist durch eine Maschinenmehrkostenversicherung versicherbar. Besteht eine Inventarversicherung so ist es angeraten hier ggf. eine Minderung der Prämie auszuhandeln, da bestimmte Risiken (zB. Feuer) mit der Inventarversicherung schon versichert sind. So vermeiden sie eine Doppelversicherung.
Fuhrparkversicherung
Ab einer bestimmten Fahrzeuganzahl, dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, lassen sich die Bedingungen/Leistungen/Selbstbehalte und weiteres, wesentlich individueller mit dem Gesellschaft aushandeln. Hierdurch sind im Vergleich zur einzelnen Fahrzeugversicherung ganz erhebliche Einsparungen möglich. Fragen Sie an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung erbringt ihre Leistung für die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites. Alle Firmen wie auch die Berufsgruppe der Freiberufler und anderen Selbstständigen sind gut beraten sich ausführlichst über diese Betriebsversicherung zu informieren. Zu ihrer Orientierung, folgende Rechtsschutzpolicen werden offeriert: Schadensersatzrechtschutz Vertrags- und Sachenrechtsschutz, Steuerrechtschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht-Sozialgerichtsrechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Eigentümer-/Mieterrechtsschutz.
Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallsversicherung
Stoppt die Produktion und die Mitarbeiter können nicht arbeiten, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Kosten abzudecken. Die Ursachen sind vielfältig. Ausfall von Geräten, Maschinen und Strom, Feuerschäden, Leistungswasserschäden, Sturmschäden und auch Krankheiten führen zu Ertragsausfällen. Alleine durch die Festkosten wie Mietzahlungen, Stromkosten, Personalkosten, Leasingraten usw. kommt es schnell zu finanziellen Engpässen.
D&O Versicherung
Directors and Officers Versicherung, auch Organ- oder Managerhaftpflicht- versicherung genannt
Es handelt sich bei der sogenannten D&O Versicherung um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Hierbei ist nicht nur die Unternehmensleitung sondern auch das Vermögen der Firma geschützt. Versichert ist das Risiko von Managementfehlern der Geschäftsführer, Vorstände, des Aufsichtsrates und weiteren leitenden Angestellten im Innen- wie auch im Außenverhältnis. Haftungsansprüche Dritter werden überprüft, ggf. abgewehrt oder bei berechtigten Forderungen durch den Versicherer beglichen.
Betriebsschließungsversicherung
"Kantinenschliessung wegen EHEC", "Gaststättenkette wegen EHEC Verdacht geschlossen", "landwirtschaftlicher Betrieb wegen EHEC dicht gemacht" und ähnliche Nachrichten zeigen auf wie gross das Risiko einer Infektionsgefahr ist. Besonders Betriebe der Lebensmittelbranche sind betroffen. Es entstehen Kosten für die Desinfektion, Entsorgung der betroffenen Ware und Wiederbeschaffung der Ware. Weiterhin sind Lohnkosten von Mitarbeitern mitversichert die wegen Ausscheidungsverdacht von Erregern mit einem Arbeitsverbot belegt wurden. Auch der Gewinnverlust ist zu versichern.
Produkthaftpflichtversicherung
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): § 1 Haftung
"(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt
wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem
Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist".
Die überwiegende Zahl an Schäden für die der Hersteller haftet, sind Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler und Instruktionsfehler.
Umwelthaftpflichtversicherung
Schäden die auf Grund von Umwelteinwirkungen entstehen, sind nicht automatisch in der normalen Betriebshaftpflichtversicherung
mitversichert. Hier gilt es zusätzlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Gesetzliche Grundlage ist das Umwelthaftungsgesetz.
Bestimmte Unternehmen unterliegen gem § 9 (Umwelthg) der Versicherungspflicht (Deckungsvorsorgepflicht).
www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/index.html