Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebe/Firmen/Geschäfte benötigen speziell auf sie abgestimmte Risiko- abdeckungen. Neben den üblich bekannten Versicherungen für Feuer, Diebstahl, Sturm, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Produkthaftpflichtversicherung und weiteres ist die Betriebshaftpflicht- versicherung nicht wegzudenken. Auf Grund der vielen Berufe bzw. Betriebsarten gibt es hunderte von Versicherungskonzepten die jeweils auf das Risiko abzustimmen sind. Der Versicherungsmakler ist für diesem Bereich wohl der richtige Ansprechpartner. Zum einen verfügt er über entsprechende Fachkenntnis und Erfahrung um den "richtigen" Versicherer anzubieten.
Hier sind die Haftpflichtansprüche gedeckt die durch die betriebliche Arbeit einem Dritten schuldhaft zugefügt werden. Versichert ist der Betrieb (juristische Person) und der einzelne Betriebsangehörige (auch Mitarbeiter in Zweigniederlassungen. Geregelt nach § 102 VVG). Unberechtigte Forderungen werden durch den Versicherer (Rechtshilfe) abgewehrt/zurückgewiesen. Diese Kosten trägt der Versicherer. Die Versicherungsleistung wird i.d.R. an den Geschädigten gezahlt, nicht an den versicherten Betrieb.
Warum ist die Betriebshaftpfichtversicherung so wichtig?
Diese Versicherung braucht jedes Unternehmen. Auch der Kleinbetrieb! Das Risiko das Betriebsfremde einen Schaden erleiden ist immer gegeben und somit sehr hoch. Besitzen Sie eine Internetseite? Wenn ja, dann vermerken Sie hier, dass Sie eine solche Haftpflichtversicherung besitzen. Ihr Kunden werden dies positiv registrieren.
Welche Risiken/Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Folgend hierzu einige Beispiele:
- Ein Besucher/Kunde stürzt über ein unzureichend verlegtes loses Stromkabel und verletzt sich. Behandlungskosten (Personenschaden) und ein Verdienstausfall (Vermögensschaden) summieren sich schnell auf einige Tausend Euro. Hier springt die Versicherung ein.
- Beim Kaffee eingiessen fällt die Tasse samt heissem Inhalt dem Gast auf die Hand. Verbrühungen/Verbrennungen sind die Folge. Die Behandlungskosten (Personenschaden) und die Reinigungskosten des Anzuges (Sachschaden) trägt die Betriebshaftpflichtversicherung.
- Bei Aufräumungsarbeiten beim Auftraggeber wird ein wertvolles Bild von der Wand gestossen. Restaurierung des Bildes und des Rahmens (Sachschaden) verursachten 2500 Euro Kosten. Dem Anspruch des Geschädigten wurde seitens des Versicherers voll entsprochen.
Ganz wichtig:
Schäden die auf die Erfüllung vertraglich eingegangener Verpflichtungen beruhen sind nicht versichert.
Begründung:
Als nichtversicherbar werden Vertragserfüllungsansprüche seitens des Versicherers angesehen, da das unternehmerischen Risiko des Versicherten alleine
in der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber liegt und niemand weiss inwiefern der Versicherte die eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich erfüllen kann.
Ein Bearbeitungs-/Tätigkeitsschaden entsteht demnach durch unachtsames handeln an fremden Sachen an denen vertraglicherseits gearbeitet wird. Gem. der Versicherungsbedingungen sind diese erstmal vom Schutz ausgeschlossen. Abhilfe bieten hier Deckungserweiterungen die jedoch der Höhe nach begrenzt sind und zusätzlich Prämie kosten. Dennoch unbedingt zu empfehlen!
